AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr.Carhifi Soundstation
§ 1 Gesetzliche Informationspflichten
Der Vertrag kommt mit der
Dr. Carhifi Soundstation
Geschäftsführer: Patrick Clasen
Osterbrooksweg 27
22869 Schenefeld
Gesetzlicher Vertreter: Patrick Clasen
Telefon: +49 40 40 16 73 24
Telefax: +49 40 40 16 73 30
eMail: info@drcarhifi.de
www.dr-carhifi.de
Umsatzsteuer-ID: DE254526793
Steuer-Nr: 31 013 01963
zustande.
Nur unter dieser Anschrift können Sie auch Beanstandungen vorbringen oder von Ihrem Widerrufsrecht gemäß § 6 Gebrauch machen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Vor Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie im letzten Schritt Ihrer Bestellung die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern. Wenn Sie den Bestellprozeß unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzen Schritt der Bestellung den Button „Bestellung absenden“ anklicken, geben Sie ein verbindliches Angebot bei der Dr.Carhifi Soundstation ab.
Der Vertrag kommt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung zu Stande. Kann Dr. Carhifi Soundstation das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt. Der Kaufvertrag kommt mit unserer seperaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise, Lieferung, Versandkosten
Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Dr. Carhifi Soundstation wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse schnellstmöglich versenden.
Der Versand erfolgt per Post-Paket (Hermes oder DHL). Sollten wir bei von Ihnen bestellten Artikeln Lieferengpässe haben, teilen wir Ihnen umgehend per e-mail den voraussichtlichen Liefertermin mit.
Dr. Carhifi Soundstation ist zu Teillieferungen berechtigt.
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Diese entnehmen Sie bitte den Versandkosten die auf unserer Seite ausgewiesen sind.
Die genaue Berechnung der anfallenden Versandkosten werden im Bestellverlauf erfolgen.
Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte Dr. Carhifi Soundstation dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Dr. Carhifi Soundstation.
§ 5 Fälligkeit und Bezahlung
Die Bezahlung ist per Vorkasse, Nachname oder Paypal zu leisten. Bei Kunden, die vom Ausland bestellen, erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorrauskasse oder per Paypal!
§ 6 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Dr. Carhifi Soundstation
Patrick Clasen
Osterbrooksweg 27
22869 Schenefeld
Fax: 040-40167330
Email:info@drcarhifi.de
Das Widerrufsrecht besteht nicht:
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7 Lieferung und Transportschäden
5.1 Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift oder - soweit vereinbart - durch Abholung durch den Kunden im Ladengeschäft.
5.2 Sofern Dr. Carhifi Soundstation die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst.
5.3 Lieferung bei Vorkasse bzw. Nachname: Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei Dr. Carhifi Soundstation. Im Falle von Vorkassebestellungen nimmt Dr. Carhifi Soundstation keine Reservierung der bestellten Waren für den Kunden vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z.B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird Dr. Carhifi Soundstation den Kunden umgehend hierüber informieren.
5.4 Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet Dr. Carhifi Soundstation hierfür ein Frachtunternehmen (bei Lieferungen im Inland/Ausland hauptsächlich Hermes) ein.
5.5 Damit Dr. Carhifi Soundstation eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden(Schriftlich); bei äußerliche erkennbare Transportschäden oder wenn das Paket geöffnet ist, sollten Sie das Paket nur annehmen, wenn Sie sich den Inhalt genau angeschaut haben und es nicht beschädigt ist. Die Versandversicherung haftet nur, wenn das Paket nicht angenommen wird oder man im bei sein der Spedition schriftlich niederlegt, das der Inhalt beschädigt ist.
Andernfalls haftet nicht die Versandversicherung!!
§ 8 Mängelhaftung
Dr. Carhifi Soundstation wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, während einer Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gemäß folgenden Regeln einstehen.
Der Kunde wird evtl. auftretende Mängel Dr. Carhifi Soundstation unverzüglich schriftlich mitteilen. Liegt ein von Dr. Carhifi Soundstation zu vertretender Mangel vor, wird Dr. Carhifi Soundstation diesen nach Wahl des Kunden durch Beseitigung oder durch Ersatzlieferung beseitigen.
Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist Dr. Carhifi Soundstation hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Dr. Carhifi Soundstation zu
vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt; anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischem Verkehr gilt vorrangig § 377 HGB.
§ 9 Datenschutz
Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Garantie
Dr. Carhifi Soundstation leistet eine Garantieleistungsfrist von 24 Monaten (gemäß Herstellergarantie) .Die Herstellergarantie entnehmen Sie bitte bei den Herstellern.
( Reklamiert der Kunde später als 24 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies). Sollten Sie einmal eine defekte Ware haben, bitte nicht Unfrei an uns einsenden.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht, auch wenn der Besteller sein Wohn- oder Unternehmensitz im Ausland ist.
Erweiterte AGB Abtl. Werkstatt
I. Auftragserteilung
1. Wünscht der Auftraggeber einen Auftragsschein oder in Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch
durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags; in diesem sind die Arbeiten und Ersatz bzw Zubehörteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem
jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem
Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet,
und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten soweit der Auftraggeber dies wünscht. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem
ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben oder den Einbau von Zubehörteilen, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24
Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur
Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der
Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadenersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer ist auch für die
während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
3. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen
Verdienstausfall ersetzen.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen (Lieferverzug bei Warenanlieferung) ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht aufgrund hierdurch bedingter
Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs. Der
Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
I
V. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand inner halb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der
Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren
der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrags
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber
Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. 3. Die Berechnung
des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die
Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung in bar ,per EC oder Lastschrifteinzug sofort fällig
Bei Lastschrifteinzug sollte der Auftraggeber eine ausreichende Deckung des Girokontos gewährleisten.
Etwaige Rückbuchungen werden mit Lastschriftgebühren aufgerechnet und sofort unserer Mahn und Rechtsabteilung zugeführt
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Reparaturauftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen
Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammen hang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Bei verweigerung der Zahlung für erbrachte Arbeiten oder Umbauten am Fahrzeug behalten wir uns das Pfandrecht am Kraftfahrzeug vor.
Vlll. Sachmangel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm
Sachmängelansprüche in dem in den Ziffern 4 bis 5 beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab
Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Abschnitt VIII, Ziffer 1 und Ziffer 2, Satz 1gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt Folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
b) Alle installierten Waren,Aggregate und Sonderanfertigungen die nicht bezahlt sind werden Eigentum des Auftragnehmers.
IX. Haftung
1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit nicht Leben,
Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der
Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile
des Auftraggebers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile, bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Auftragsgegenstandes verursacht
worden sind. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, Scheckheften, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen
sind, ist ausgeschlossen.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
X. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Installierten Waren, Aggregaten sowie Sonderanfertigungen, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Schiedsstelle (Schiedsgutachterverfahren) (Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamt gewicht von nicht mehr als 3,5 t)
1. Bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag kann der Auftraggeber oder, mit dessen Einverständnis, der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. Die
Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
Xll. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der
gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


